TecLabS Europe - Technical Laboratory Services

Ihr Spezialist im Labor

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 07.10.2009

1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der TecLabS Technical Laboratory Services Europe GmbH & Co. KG. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers/Käufers sind nicht bindend und wird hiermit widersprochen.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die TecLabS Technical Laboratory Services Europe GmbH & Co. KG gültig.

2. Angebot und Auftragsvergabe
Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch die TecLabS Technical Laboratory Services Europe GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Lieferschein/Rechnung gelten dann gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Mündliche Absprachen bedürfen stets einer schriftlichen Bestätigung. Offensichtliche Fehler in Prospekten, technischen Schriften und sonstigen Unterlagen sind für TecLabS Technical Laboratory Services Europe GmbH & Co. KG nicht verbindlich. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Berechnungen sind nur annähernd maßgebend und gelten nur dann als verbindlich, wenn dies seitens von TecLabS Technical Laboratory Services Europe GmbH & Co. KG ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Angebote, Kostenvoranschläge und technische Unterlagen werden nur unter Eigentumsvorbehalt überlassen und dürfen nur für die angegebenen Zwecke verwendet werden.
Wird nach Vertragsabschluß Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Leistungen bekannt, sind wir berechtigt Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und bei Weigerung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Frist für Lieferung und Leistung
Wenn keine ausdrückliche, schriftliche Frist vereinbart und bestätigt ist, gelten die Termine nur annähernd und sind unverbindlich.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten eines Auftrages, sowie der Beibringung von erforderlichen Unterlagen.
Ein Verstreichen einer Frist befreit den Käufer nicht vor dem Setzen einer angemessenen Nachfrist. Die Lieferung oder Leistungsfrist verlängert sich in angemessenen Rahmen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren Ereignissen.

4. Lieferung / Versand / Leistung
Die Versand-Art, -Weg und -Mittel sind unserer Wahl überlassen. Ebenso die Art der Verpackung, da diese nach transporttechnischen und umweltrelevanten Gesichtspunkten erfolgt. Der Versand wird von uns mit der gebotenen Sorgfalt, jedoch ohne Übernahme der Haftung durchgeführt. Mit der Übergabe an den Käufer, Spediteur oder dergleichen, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Firma geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei Kundendienstleistungen und Montage geht die Gefahr bei Übernahme an den Käufer über. Wird der Versand, die Zustellung oder der Beginn von Dienstleistungen/Montage auf Wunsch des Käufers oder aus von uns nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Verkäufer über.

5. Preise und Zahlung
Die Preise sind in Euro ausgewiesen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise für Ersatzteile und Dienstleistungen. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland, sowie Verpackungs- und Transportkosten werden extra berechnet.
Bei Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, sowie Währungsschwankungen sind wir zu einer angemessenen Preiserhöhung berechtigt. Rechnungen für Kundendienstleistungen und Wartung sind sofort nach Rechnungserhalt fällig. Zahlungen für Teilelieferungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto fällig. Skonto wird nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen jeweils zzgl. MwSt. berechnet.

6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlich gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zweckgebunden einsetzen und hat uns bei evtl. Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware zu informieren. Zur freien Verfügung über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

7. Gewährleistung / Mängel
Alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind innerhalb von 8 Tagen und auf jeden Fall vor Verarbeitung oder Einbau in andere Waren/Module schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach unserem Ermessen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Kundendienstleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Entscheidung, ob die Reklamation einer Dienstleistung ein Kulanzfall ist, bleibt TecLabS Technical Laboratory Services Europe GmbH & Co. KG überlassen. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Kann der Mangel innerhalb einer angemessenen Nachfrist durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht beseitigt werden, so steht dem Käufer das Recht auf Minderung bzw. Rücktritt vom Vertrag zu. TecLabS Technical Laboratory Services Europe GmbH & Co. KG übernimmt keine Gewähr für Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, eigenständige Reparaturversuche oder natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.

8. Allgemeine Haftung
Die Haftung der TecLabS Technical Laboratory Services Europe GmbH & Co. KG gilt nur für Vereinbarungen wie in den vorstehenden Abschnitten bereits beschrieben. Schadensansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder vertraglicher Nebenpflichten sind ausgeschlossen.
Bei Wartungen und Reparaturen von Anlagen bezieht sich die Haftung lediglich auf die Funktionalität der Anlagen entsprechend der technischen Vorgaben der Hersteller nicht auf eventuelle Peripheriegeräte oder sonstige weiteren zugeschalteten Gerätschaften.

9. Allgemeines
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist Essen. Gerichtsstand für alle ergebenden Streitigkeiten ist Essen. Für Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht. Sollten einzelne Punkte dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder durch die Rechtsentwicklung unwirksam werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Änderungen und Sondervereinbarungen, z. B. bei Wartungsverträgen bedürfen generell der Schriftform und gelten als Ergänzung dieser allgemeinen Bedingungen.


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